Sicherheitsstufe 2

Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 2 werden auch gerne im Discounter verkauft. Wie auch bei der Sicherheitsstufe 1 ist hier keine besondere Sicherheit gegeben.

Die Anforderungen des Datenschutzgesetzes, erfüllen Aktenvernichter der Stufe 1 und 2 nicht.

Es kommt in der Regel das Streifenschnittverfahren zum Einsatz. Die Streifenbreite darf beim Streifenschnittverfahren maximal 6 mm betragen. Kommt das Cross Cut Verfahren zum Einsatz, darf die Partikelfläche max. 400 mm² betragen.

Geräte der Sicherheitsstufe 2  taugen für die Vernichtung interner Unterlagen aus dem Privatbereich welche nicht besonders vertraulich sind, für personenbezogene Daten aus Unternehmen, sind sie nicht geeignet.

Die Reproduktion dieser Daten ist nur mit Hilfsmitteln und mit besonderen Zeitaufwand möglich. Da die Streifen auf dieser Stufen feiner sind, ist es nicht mehr so einfach diese klar zuzuordnen. Man braucht deutlich mehr Zeit, da die feinen Streifen beim Zerkleinern leicht durcheinanderfallen. Die Buchstabenmuster, einzelne Buchstaben und halbe Worte sind aber noch deutlich erkennbar.

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